Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bodensee Urlaubszulassung?
Kleinandi
27.01.2006, 17:48
Hallo
Habe gelesen das man einmal im Jahr für den Bodensee für 4 Wochen eine Zulassung bekommt.
Wird da das gleiche verlangt wie wenn ich es auf dem Bodensee zulasse oder sind das andere Anforderungen?
Gruß Andreas
Hallo,
wenn Du ein Boot auf dem Bodensee bewegen willst muss es immer den Bodenseebestimmungen entsprechen.
Du kannst nur Deine Patent (falls es Sportboot Binnen ist) für 4 Wochen umschreiben.
Kleinandi
27.01.2006, 20:38
Hallo
Ok Das heisst wenn ich mein Boot im urlaub im Bodensee benutzen möchte muss ich es da auch zulassen?
Gruß Andi
Hallo Andi,
Zitat Schifffahrtsamt LKR Bodenseekreis (www.bodenseekreis.de):
"Alle zugelassenen und registrierten Wasserfahrzeuge müssen mit einem von der Behörde zugeteilten Kennzeichen versehen sein, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Die Kennzeichen müssen in gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern mindestens 8 cm hoch, hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund sein. Amtliche Kennzeichen, die von den zuständigen Behörden oder dem ADAC anderer Wasserstraßen im Bereich der Bodenseeuferstaaten erteilt wurden, werden anerkannt. Die Fahrzeuge erhalten kein besonderes Bodenseekennzeichen.
Die Anerkennung entbindet nicht von der Untersuchung und Zulassungspflicht auf dem Bodensee. Bei der Vorführung des Bootes muss die amtliche Zulassung vorgelegt werden.
Für zulassungspflichtige Boote wird das amtliche Kennzeichen bei der Zulassung erteilt."
Du brauchst also eine Bodenseezulassung... :chapeau:
Hallo Andi
Ich habe mich letzten Sommer erkundigt. Mit meiner Schweizer Zulassung (CH='Bodensee-Anrainer-Staat') darf ich mit CH-Kontrollschildern auf dem Bodensee unbeschränkt fahren. Eine Urlauber-Zulassung bräuchte ich nur, wenn mein Motor nicht bodenseezugelassen wäre (2-Takt oder sonstiger Stinker). Der Gag an der Sache ist, dass ich in Zürich keine Bodenseezulassung bekommen kann:-)
Die Polizei liess mich nach Abklärungen weiterfahren.
Die genauen Verordnungen gibt es schon hier im Forum, sind aber schwer verständlich...
Grüsse aus der CH, Michael
Servus Michael,
gib mal bitte den Suchbefehl Bodensee ein, dann wirst Du erdrückt mit Infos.
Leider stimmt das nicht ganz, nur teilweise was Du sagst und insbesondere nicht für die Deutschen. Vielleicht ist die Regelung auf der schweizer Seite etwas anders?
Am Bodensee gibt es ganz strenge Vorschriften für die 4-Takt Motoren und auch nur zugelassen bis max. 40 PS, die auch als Urlauber eine technische und teure Abnahme zur Erfüllung der Bosenseevorschriften I machen müssen, bevor sie auch als Urlauber dort fahren dürfen.
Nur für das deutsche Binnenbefähigungszeugnis bekommst Du auf den deutschen Landratsämtern am Bodensee eine befristete Fahrgenehmigung für den Bodensee, ansonsten wird der Bodenseeführerschein fällig.
Außerdem sind die Liegeplätze Mangelware, Slips genauso, und es wird von deutscher Seite alles getan, um Motorboote abzuwehren, leider. Dazu kommt noch das der See derzeit einen sehr tiefen Wasserstand hat, womit viele Häfen kaum mehr Wasser haben und Slips damit auch zu hoch liegen und kaum benutzt werden können. Das sind die letzten aktuellen Infos, die mich erreichten.
Tom (ThBall) kann das bestimmt bestätigen.
Hallo Michael,
ich kann Dieter hier nur bestätigen. Wenn Dein Boot die Bodenseeabgasnorm erfüllt ist es mit der Zulassung kein Problem. Zufällig habe ich erst vor kurzem erfahren, dass ein für den Zürichsee zugelassenes Boot die Bodenseezulassung nicht automatisch hat und in diesem Fall auch nicht bekommt. Auch höre ich immer wieder von schweizer Motorbootfahrern, dass sie die gleichen Probleme bezüglich Vorschriften haben. Nachdem der Bodensee keinem Anrainerstaat gehört und die Regelungen für alle gleich definiert worden sind (die deutsche Wapo kann auch vor dem schweizer Ufer kontrollieren) dürfte ohne eine gesonderte Zulassung das Befahren nicht erlaubt sein. Nur wie oben im Text vom LRA Bodenseekreis brauchst Du kein extra Kennzeichen wenn Du schon ein offizielles hast.
Hallo,
noch eine aktuelle Mitteilung aus der Schweiz bzw. der BSO:
http://www.verkehr-schweiz.ch/dokumentation/medienmitteilungen/artikel/20051202/01837/index.html?lang=de
Auszug der Mitteilung:
Die Änderungen im Detail
Die letzte Revision der BSO erfolgte am 24. März 2004. Nun sind weitere Anpassungen notwendig, die allgemeine Schifffahrtsbelange und Abgasvorschriften betreffen.
Konkret wird die revidierte BSO Wassermotorräder auf dem Bodensee verbieten. Bei gleichzeitiger Nutzung von Wasserflächen durch Badende und Wassermotorräder können erhebliche Sicherheitsrisiken für Badende entstehen. Ausserdem werden Flora und Fauna in den Flachwasserzonen beeinträchtigt. Für Veranstaltungen sind unter Beachtung besonderer Auflagen Ausnahmen von diesem Verbot möglich.
Neu wird die regelmässige Abgaswartung für alle in Betrieb stehenden Schiffsmotoren eingeführt. Hierzu sind keine nachträglichen technischen Anpassungen an Motoren notwendig. Bisher unterstanden nur abgastypengeprüfte Schiffsmotoren dieser Wartungspflicht. Die Wartungsfrist beträgt 3 Jahre für privat genutzte Motoren.
Nach der EU-Sportboot-Richtlinie 94/25/EG werden Sportboote für den Handel und für die Inbetriebnahme zugelassen, wenn eine Konformitätserklärung (KE) vorliegt. Diese Richtlinie wurde in einer früheren Revision der BSO übernommen. Um die Anwendung der Richtlinie in den drei Ländern zu vereinheitlichen, wird jetzt in der BSO auf Vorschlag der Schweiz die Bedeutung der KE präzisiert. Sie ersetzt grundsätzlich technische Prüfungen an zertifizierten Sportbooten und führt somit zu einer vereinfachten Zulassung von Sportbooten.
Weitere Änderungen der BSO betreffen die Abgasvorschriften, die 1993 eingeführt wurden. Mit diesen Änderungen werden die Abgasvorschriften dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Neu können Dieselmotoren nach EU-Standard für Sportboote und für den gewerbsmässigen Einsatz vereinfacht zugelassen werden. Die Abgasgrenzwerte (Stufe 2), und somit die Schutzziele, bleiben unverändert.
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