Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KROATIEN - Bestimmungen
Hallo Freunde,
aus besonderem Anlaß für alle deutschen Urlaubsreisenden mit Boot.
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes. Ausländer (auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Kroatien) können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz erwerben. Dazu ist eine Prüfung vor einem kroatischen Hafenamt abzulegen.
Achtung: Das von Ausländern erworbene kroatische Patent einschließlich Funklizenz wird außerhalb Kroatiens nicht anerkannt. Eine Umschreibung dieses Patents in einen deutschen Sportbootführerschein bzw. eine deutsche Funklizenz ist nicht möglich.
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt; würde empfehlen das Boot beim für den Wohnort zuständigen WSA (Wasserschiffahrtsamt) zuzulassen, die Adressen von den WSA sind unter www-elwis.de zu finden.
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben.
Permit: Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig. Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen Hafenamt des Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren Hafenamt beantragt und bezahlt werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für jeweils für ein Jahr.
Sicherheitsausrüstung: gemäß dem Heimatland, hier empfiehlt es sich ausreichende Festmacher, Rettungswesten, Anker, etc. an Bord zu haben.
Grüne Versicherungskarte: wird empfohlen, und bei der Durchfahrt durch Slowenien auch für den Trailer benötigt (sep. Haftungsdeckung erforderlich).
Achtung: beim Befahren der kroatischen Gewässer ohne die erforderlichen Papiere (Führerschein,Bootszulassung, Versicherung, Permit) kann mit der entsprechender Konfiszierung des Bootes und entsprechender Strafe gerechnet werden.
Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
Hallo Dieter,
kann es ein Problem geben,wenn man diese Zulassung vom heimischen WSA nicht hat,weil man sein Boot nur für den Urlaub nutzt,und diese daher hier nicht braucht?
Ich bin noch nie kontrolliert worden,und auch beim Bezahlen der Permit danach noch nie gefragt worden. Aber irgendwann kommt eine Kontrolle,deshalb möchte ich nur wissen: Pflicht oder nicht?
Gruß Gernot
Laudandus
19.02.2004, 23:35
Hallo Dieter
es gibt eine Möglichkeit, das kroatische Patent ins deutsche umschreiben zu lassen. Ich habe es erst selbst nicht geglaubt, aber nachdem zwei meiner Kumpel das gemacht haben und ich einmal dabei war...
Du machst das kroatische Patent. Ok. Dann fährst du in die Niederlande in den Urlaub. Die erkennen nämlich dieses Patent an und schreiben es dir in einen holländischen Führerschein (wie genau der sich nennt, müsste ich nachsehen)um. Das ganze kostet ca 35€. Dieser Holländische Führerschein wird wiederum in Deutschland problemlos in einen deutschen See (nicht Binnen) Führerschein umgeschrieben und schon hast du deinen Führerschein.
Frag mich nicht wie und warum das geht? Ich versteh es auch nicht. Aber ich werde schon von meinen Bekannten an der Nase genommen, weil ich bei uns Binnen und See brav gemacht habe und die zwei im Endeffekt nur einen Tag in den Niederlanden waren.
Gruß Harald
reini0077
20.02.2004, 00:43
Hallo,
wie siehts mit den bestimmungen für Österreicher aus?
Hallo Harald,
mit genug "Schmiergeld" geht vieles. Allerdings glaube ich die Geschichte nicht ganz, denn warum sollte ein holländischer Führerschein ins deutsche umgeschrieben werden?
Der gilt doch hier, und wer hat den umgeschrieben?
:captain: :captain: :captain:
Original geschrieben von Icing
Hallo Dieter,
kann es ein Problem geben,wenn man diese Zulassung vom heimischen WSA nicht hat,weil man sein Boot nur für den Urlaub nutzt,und diese daher hier nicht braucht?
Ich bin noch nie kontrolliert worden,und auch beim Bezahlen der Permit danach noch nie gefragt worden. Aber irgendwann kommt eine Kontrolle,deshalb möchte ich nur wissen: Pflicht oder nicht?
Gruß Gernot
In Pula wird bei der Erteilung / Verlängerung des Permits die Bootszulassung geprüft !
Ich persönlich habe den intern. Bootsschein des ADAC
In Cres wird auch bei der Verlängerung des Permits die Zulassung (hab auch Int.Bootsschein von ADAC) geprüft.
In Vodice auch.
In Mali auch.
In Punat wollte die nur die Versicherungsbestätigung sonst nichts.
Robert
Hallo Robert,
der IBZ vom ADAC ist nur ein Verbandszertifikat, das alle 2 (?) Jahre verlängert werden muß gg. Bezahlung, genauso wie das vom DMYC.
Das WSA Zulassungspapier ist ein amtliches deutsches Bootszulassungdokument, das einmal Eur 19 kostet und dann gültig ist, bist Du Veränderungen (anderer Motor) vornimmst oder das Boot einen neuen Bootsbesitzer bekommt. Es ist überall im europäischenm Seeraum anerkannt als amtliches Dokument und zeichnet Dich als Besitzer aus. Lediglich für die französischen Küsten brauchst Du das Flaggenzertifikat vom BSH in Hamburg, das Dich als deutschen Staatsbürger und Eigentümer des Bootes ausweist. Diese muß allerdings gg. eine geringe Gebühr alle 8 Jahre verlängert werden, oder bei Eigentümerwechsel zurückgegeben werden.
Bei der Beantragung eines kroatischen oder slowenischen Permits in ihren Küstengewässern, hast Du Dich auszuweisen und Deine Bootspapiere als Bootsbesitzer mit der Versicherungsdeckung beim ersten Hafenbüro nach der Einreise (über See oder Straße) vorzulegen. Es ist Sache des Hafenamtes, ob alle Dokumente auch überprüft werden. Von See mußt Du auch eine Liste der Bootsbesatzungsmitglieder mit vorlegen mit ihren Ausweisen/Pässen.
Der Permit gilt für ein Jahr ab Datum der Ausstellung.
Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
Original geschrieben von DieterM
Von See mußt Du auch eine Liste der Bootsbesatzungsmitglieder mit vorlegen mit ihren Ausweisen/Pässen.
Stimmt das wirklich ???????? :ka5: :ka5:
Meiner Erfahrung nach muß man eine Crewliste nur für Boote haben, die eine Wohnmöglichkeit (Kajüte) bieten ...... :cognemur: :erbost:
reini0077
20.02.2004, 15:56
Hallo,
das mit der Crewliste plus papieren stimmt.
Als ich vor 2 Jahren mit einem Bekannten in Urlaub (Porec) war hatten wir die Bootspapiere und die Reisepässe der Personen die an Bord sind vorlegen müssen.
Sein Boot hatte auch keine Wohnmöglichkeit. :captain: :captain: :captain:
Hallo Fred,
Reini bestätigt es hier ja schon.
Schließlich ist es auch logisch. Du kommst von See aus dem EU-Raum oder außerhalb der 3 oder 7 Meilen Küstenzone in das Hoheitsgebiet herein, und hast damit einen Grenzübertritt, bzw. bist Du verplichtet einzuklarieren.
Damit trägt der Skipper die Verantwortung für die Bootsbesatzung (Crew) und hat diese mit auszuweisen.
Zwischen EU-Ländern besteht ja das Schengenabkommen.
Gruß
Dieter
Ok - ok .... ich galube Dir ja !! :chapeau:
Ich dachte mehr an die Crewlistenpflicht innerhalb Kroatiens.
Das mit dem Einklarieren leuchtet mir aber ein. :ka5: :ka5: :coool:
Hallo,
ich war neulich auf der CBR in München und wie jedes Jahr war auch diesmal der ADAC wieder vertreten. Nachdem ich von Hartschale auf Schlauchboot umgestiegen bin, ist bei mir eine Neuanmeldung fällig.
Meine Frage: Gibt es eigentlich einen vernünftigen Grund, sein Boot beim ADAC anzumelden. Schließlich sind hier alle 2 Jahre ca. 20 € fällig, wohingegen beim Wasser-und Schiffahrtsamt nur eine einmalige Gebühr verlangt wird. Die Mitarbeiter vom ADAC konnten meine Frage auch nur dahingehend beantworten, dass das ADAC-Certifikat weltweit anerkannt sei. Mit meiner Regenburger Zulassung habe ich jedoch in HR jedoch noch nie Probleme gehabt.
Gruß
Stephen
Mit dem ADAC Zertifikat bekommt man in allen ACI Marinas in HR einen Rabatt von 10% !
Das hat sich für mich schon längst bezahlt gemacht, ist aber für Euch Schlaucherl Fahrer wohl nicht so interessant, da Ihr wohl kaum zum Übernachten in Marinas geht ..... :ka5: :ka5:
Hallo Leute
das mit der Crewliste ist aber nur wenn mann über die Grenze nach Kroatien kommt nicht wenn man in Kroatien ist,denn meinen Reisepass muss ich am Campingplatz abgeben bis ich bezahlt habe.Wenn man am Wasser über die Grenze kommt muss man sich sowieso im ersten Hafen melden und die Crewliste abgeben
grüße Hansi:banana:
Original geschrieben von Hansi
..... das mit der Crewliste ist aber nur wenn mann über die Grenze nach Kroatien kommt nicht wenn man in Kroatien ist
Stimmt nur für Schlaucherl´s und Sportboote ohne Kajüte bzw. Wohngelegenheit !
Die mit Kajüten bzw. Wohn- / Schlafgelegenheiten brauchen auch innerhalb Kroatiens eine Crewliste ! :ka5: :ka5:
Wenn für das Boot ein Permit in der Kategorie „offenes Boot ohne Übernachtungsmöglichkeit“ ausgestellt wird, braucht man für das Boot auch keine Crewliste. Wird das Boot in der Kategorie „Yachten“ (mit Übernachtungsmöglichkeit) registriert, muss automatisch auch eine Crewliste vorgelegt werden. Und wenn Crewlistenpflicht besteht, muss die Crewliste jederzeit der aktuellen Besatzung entsprechen!!!
Alles klar? :erbost:
Hi,
weiß jemand, ob die Rabattregelung dieses Jahr überhaupt noch gilt?
Ich habe vor ein paar Tagen beim ADAC gestöbert, aber nichts in der Richtung gefunden.
Fred, weißt du mehr?
Grüße
"Neptun"
... wartet sehnsüchtig auf den Frühling
Hallo Fred
das ist richtig:chapeau: :chapeau: :chapeau: :chapeau:
grüße Hansi:banana:
Original geschrieben von Neptun
Hi,
weiß jemand, ob die Rabattregelung dieses Jahr überhaupt noch gilt?
Ich habe vor ein paar Tagen beim ADAC gestöbert, aber nichts in der Richtung gefunden.
Fred, weißt du mehr?
Grüße
"Neptun"
... wartet sehnsüchtig auf den Frühling
Nein - ich habe jedoch auch noch nichts negatives gehört, das ist doch positiv - oder ? :ka5: :ka5: :ka5:
es gibt eine Möglichkeit, das kroatische Patent ins deutsche umschreiben zu lassen. Ich habe es erst selbst nicht geglaubt, aber nachdem zwei meiner Kumpel das gemacht haben und ich einmal dabei war...
Das ist mir auch ganz neu das die deutschen was umschreiben :coool:
Da könnte was mit Wohnort gemauschelt worden sein.
Wenn die NL den HR Schein für Deutsche anerkennen werden wohl jetzt viele aufschreien. Ich wußte sowieso das der HR Schein für uns Österreicher fast überall gültig ist, den wir brauchen ja gar keinen Schein fürs befahren der Küstengewässer :ka5: aber das hatten wir ja schon 1000 x Ich fragte mich ja immer warum man ein STAATLICHES Patent, und das ist das HR Patent, nicht anerkennen sollte wenn es ja gar keine Internationale Abkommen der Sportbootscheine gibt.
Auch Österreich schrieb bzw schreibt HR Patente um, der Hacken daran ist er muß vor 198??? gemacht worden sein. Und man bekommt nur den FB1
der dürfte am ehesten dem des deutschen KB entsprechen 3 Sm
So das war jetzt schon genug Patent schreiberei :lachen78:
Herbert
Der einige kennt die mit dem HR Patent in Italien und auch sonst wo fahren.
Hallo,
Ich werd jetzt einfach online fuer 15$ das Patent fuer Florida machen und sehen, was der Hafenkapitaen dazu sagt :zerschepp
cu
martin
haben die überhaupt ein Patent :chapeau: :chapeau:
der Lutschka kapitan:lachen78: wird nix sagen und stempeln
kommt darauf an wo du anmeldest, am besten wenn sehr viele Leute vor dem hafenamt stehen und bald feierabend ist :biere:
wer von den ösis kennt den VKSÖ oder so ähnlich.
soll der Verband konzessionierten Schiffsführer Österreich sein :hä:
Kenne zwar vieles was so schwimmt aber von den habe ich noch nix gehört.
Habe aber ein Patent von denen gesehen.
da steht es gleich neben dem MSVÖ (http://www.motorbootfahrschule.at/mkurse.html)
herbert
Hallo Freunde,
bitte in diesem Tread beim Thema bleiben. Die Führerschein-Themen stehen woanders.
Gruß
Dieter
Original geschrieben von DieterM
Hallo Freunde,
bitte in diesem Tread beim Thema bleiben. Die Führerschein-Themen stehen woanders.
Gruß
Dieter
Das Thema heißt KROATIEN - Bestimmungen - dazu gehören nun mal auch Führerscheine ....... :ka5: :ka5: :ka5:
:sonne:
Schon lieber Fred,
aber nicht die Umschreibungsthemen kroatischer und holländischer Führerscheine nach Deutschland etc..
Gruß
Dieter
Sei doch nicht so kleinlich lieber Dieter und freue Dich, daß in Deinem Ordner was los ist. :coool: :coool: :chapeau: :chapeau:
Lieber Fred,
eigentlich hast Du Recht, und wenn Du das dann auch noch so lieb schreibst, kommt man garnicht umhin es Dir auch noch abzunehmen. Dabei freue ich mich jedesmal wieder wenn gerade Du hier zu Deiner "zweiten Heimat" was beiträgst, schließlich bist Du einer der besten Kenner dieser Region, in die so viele gerne hinreisen um ihren Urlaub dort zu verbringen.
Das Thema dieses Thread hatten wir ja schon im alten FORUM. Aus Aktualitätsgründen - das Frühjahr und die Saison stehen bevor - habe ich es einfach wieder reingesetzt, da ja doch viele "Newcomer" hier im FORUM sind und auch etliche ihre erste Reise dorthin machen wollen mit ihren neuangeschafften Booten. Und da ist es gut zu wissen, wo es längs geht mit den Bestimmungen in Hrvarska. Was dann schließlich gemacht wird, ist dann jedem seine eigene Sache und Verantwortung.
Gruß an den Bodensee
Dieter
Danke für die Blumen, Dieter !
Grüße gehen zurück - vielleicht klappt es ja mal beim nächsten Mal in Lindau ..... :ka5: :ka5:
joernundsimba
13.03.2004, 18:57
Verschoben in T-Archiv!
Dieter
Verschoben in T-Archiv!
Dieter
Hallo Freunde,
aus besonderem Anlaß für alle deutschen Urlaubsreisenden mit Boot.
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes. Ausländer (auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Kroatien) können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz erwerben. Dazu ist eine Prüfung vor einem kroatischen Hafenamt abzulegen.
Achtung: Das von Ausländern erworbene kroatische Patent einschließlich Funklizenz wird außerhalb Kroatiens nicht anerkannt. Eine Umschreibung dieses Patents in einen deutschen Sportbootführerschein bzw. eine deutsche Funklizenz ist nicht möglich.
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt; würde empfehlen das Boot beim für den Wohnort zuständigen WSA (Wasserschiffahrtsamt) zuzulassen, die Adressen von den WSA sind unter www-elwis.de zu finden.
Bootshaftpflicht: gesetzlich vorgeschrieben.
Permit: Das Befahren der kroatischen Küstengewässer ist gebührenpflichtig. Das so genannte "Permit" muss bei Einreise über Land beim zuständigen Hafenamt des Einsetzhafens, bei Einreise über See beim nächst erreichbaren Hafenamt beantragt und bezahlt werden. Das Permit gilt ab Ausstellungstag für jeweils für ein Jahr.
Sicherheitsausrüstung: gemäß dem Heimatland, hier empfiehlt es sich ausreichende Festmacher, Rettungswesten, Anker, etc. an Bord zu haben.
Grüne Versicherungskarte: wird empfohlen, und bei der Durchfahrt durch Slowenien auch für den Trailer benötigt (sep. Haftungsdeckung erforderlich).
Achtung: beim Befahren der kroatischen Gewässer ohne die erforderlichen Papiere (Führerschein,Bootszulassung, Versicherung, Permit) kann mit der entsprechender Konfiszierung des Bootes und entsprechender Strafe gerechnet werden.
Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
Hat von Euch jemand Ahnung wieviel den der kroatische Führerschein kostet und mit wieviel Zeitaufwand denn zu rechnen ist ?
Gruß
Tom
Hat von Euch jemand Ahnung wieviel den der kroatische Führerschein kostet und mit wieviel Zeitaufwand denn zu rechnen ist ?
Gruß
Tom
45minuten und 70€.
cu
martin
Weiters sollen die Fahrverbotszonen sowie die Abstände (300m) für Gleitfahrt in Häfen und auch diversen Buchten peinlichst genau eingehalten werden-
Die Hafenkapitäne kassieren gerne im Sommer von den Bootsfahrern !!
Bitte Aufpassen!!
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes. Ausländer (auch ohne dauerhaften Wohnsitz in Kroatien) können einen kroatischen Bootsführerschein einschließlich UKW-Sprechfunklizenz erwerben. Dazu ist eine Prüfung vor einem kroatischen Hafenamt abzulegen.
Hallo Dieter,
ich muss jetzt noch einmal genauer nachfragen. Der deutsche "Sportbootführerschein See" ist in Kroatien nicht gültig, bzw. anerkannt ? Bisher habe ich immer gedacht, dass dieser Schein international anerkannt wird und habe es bisher auch nicht anders erlebt. :confused:
Christian
Hallo Dieter,
ich muss jetzt noch einmal genauer nachfragen. Der deutsche "Sportbootführerschein See" ist in Kroatien nicht gültig, bzw. anerkannt ? Bisher habe ich immer gedacht, dass dieser Schein international anerkannt wird und habe es bisher auch nicht anders erlebt. :confused:
Christian
Hallo Christian,
der deutsche Sportbootführerschein See ist in Kroatien (wie auch überall sonst auf der Welt) gültig.
In Kroatien gilt die Regelung, dass du dort auch als Ausländer einen Schein (Als Deutscher eben das kroatische Patent, wenn du keinen deutschen Schein hast) erwerben kannst, der dann dort gültig ist, aber gültig eben nur in Kroatien
Hallo Dieter,
ich muss jetzt noch einmal genauer nachfragen. Der deutsche "Sportbootführerschein See" ist in Kroatien nicht gültig, bzw. anerkannt ? Bisher habe ich immer gedacht, dass dieser Schein international anerkannt wird und habe es bisher auch nicht anders erlebt. :confused:
Christian
Danke Olaf,
das Du das bereits richtig gestellt hast.
Ich möchte aber hier nochmal eine Ergänzung und Warnung zu dem sogenannten kroatischen Bootsführerschein aussprechen. Die dortige Prüfung soll aber in diesem Jahr wesentlich strenger ausgelegt werden für die ausländischen Interessenten und damit auch wesentlich teurer. Die Zeit der "flapsigen" Prüfungsabnahmen soll vorbei sein, damit bekommt aber dieses Paier immer noch keine Internationalität. Ich empfehle daher jedem Interessenten doch die entsprechenden Kurse für den SBF-See im Heimatland zu belegen. Diese kosten sicher etwas mehr sind aber immer noch ihr Geld wert, denn da wird wirklich was gelernt und man kann hinterher auch etwas, außerdem machen solche Kurse auch richtig Spaß, denn da geht es auch an die Praxis mit An- und Ablegemanöver etc. so das man auch ein Boot manövrieren kann nach dem Kurs. Außerdem ist dieses Papier international gültig im Gegensatz zum kroatischen Papier, so das man auch in den vielen anderen interessanten Revieren und nicht nur in Kroatien spazieren fahren kann.
Aha - okay. Jetzt habe ich es auch verstanden. Schon Sorgen gehabt, dass in dem sehr jungen Land mein Papierchen nicht anerkannt wird. Merci.
Christian
Schaut doch mal hier => http://www.dk-forenserver.de/boote/showthread.php?t=6878&page=1&pp=15
nach, Straßburger hat doch die neuen Bestimmungen aufgelistet
Hallo Bootsfreunde
in dieser Ausgabe Boote 01 2005 ist ein Extrahet dabei über Kroatien es sind sehr interesante Tipps drinnen unter anderen Bootsanmeldung,welche Papiere mann braucht,Anmeldegebühr auf die mann jades Jahr 10% bekommt das geht bis -50%,die wichtigsten Telefonnummern usw.sehr empfhälenswert zum kaufen
lg Hansi
Kapetanjos
11.01.2005, 13:24
...SBF-See im Heimatland zu belegen. Diese kosten sicher etwas mehr sind aber immer noch ihr Geld wert, denn da wird wirklich was gelernt und man kann hinterher auch etwas
Na ja, viele glauben das ja wirklich! Also ich würde sagen, man kann ein klein wenig etwas, zumindest mehr als mit dem kroatischen Patent! Mit dem alleine kann man nämlich gar nix! Niemand kommt um entsprechende Praxis herum! Erst mit den Jahren kommt die Erfahrung und somit die moralische Berechtigung über Schiff und Crew Verantwortung zu übernehmen! Ich red jetzt nicht über das Steuern eines Gummibootes, dafür reicht auch das kroatische Papier, vorausgesetzt, man beachtet auch die gelernten gesetzlichen Vorschriften wirklich.
da habe ich es nochmal's Detailiert aufgeschrieben wegen der Bootsanmeldung in Kroatien
lg Hansi
Hi,
nachdem sich jetzt die Wogen etwas geglättet haben, hier der ins Deutsche übersetzte Text der neuen Verordnung.
Ich habe den Text aus dem boote-forum der Zeitschrift "boote" rauskopiert, dort hat Jürgen Straßburger ihn zuerst veröffentlicht, die deutsche Übersetzung wurde von F.Rink ins Forum gestellt, der den Text "aus erster Hand aus HR" hat.
Die kroatische Regierung hat am 29.12.2004 (Geschäftsblatt Narodne Novine NN, Nr. 181/2004) eine neue Verordnung erbracht.
kLASA: 342-01/04-01/02
URBROJ: 5030115-04-3
DIE NEUE VERORDNUNG ÜBER:
DIE EINREISE UND AUFENTHALT FREMDER WASSERFAHRZEUGE, DIE DEM SPORT UND REKREATION DIENEN, IN DIE TERITORIÄLE GEWÄSSER DER REPUBLIK KROATIEN IST GESTERN, AM 13.01.2005 IN KRAFT GETRETEN UND BESAGT FOLGENDES.
Art. 1 (Teile des Textes)
Betr. alle fremde Wasserfahrzeuge, die dem Sport, touristischen Kreuzfahrten, Wettbewerben oder einer Bootsausstellung dienen
Art.3
Mit den Booten aus Art. 1 darf keine gewerbliche Tätigkeit (Personen gegen Entgelt fahren o.ä.) ausgeübt werden.
Art. 4
Der Lenker des Bootes ist verpflichtet, auf dem kürzesten Wege sein Boot in einem Hafen anzumelden (wenn er auf einer Wasserstrasse nach Kroatien kommt) und dort Vignette kaufen, sowie die Personenliste beglaubigen lassen
Art. 5
1) Die Vignette muss an einer gut sichtbaren Stelle am Boot angebracht werden.
2) Die Vignette brauchen NICHT die Boote, die kürzer als 2,5m sind/oder deren Treibkraft aller Motoren NICHT höher, als 5 KW ist.
3) Die Vignette brauchen NICHT, die Wasserfahrzeuge, die mit Rudern betrieben werden, unabhängig von der Länge (z.B. Kajak, Sandolinen, Tretboote u.ä.)
4) Die Vignette brauchen die Boote NICHT, die in einem Hafen aufbewahrt sind (ruhen)
5) Die Vignette ist PRO BOOT 1 Jahr vom Tag der Ausstellung gültig.
6) Die Vignette gibt nur die Hafenkommandatur aus.
7) Bei der Ausstellung der Vignette, prüft die Kommandatur die Fahrtauglichkeit des Bootes. (laut Dokumenten)
Der Abschnitt der für dieses Boot ausgestellten Vignette wird auf die Personenliste desselben Bootes aufgeklebt.
PERSONENVERZEICHNIS
Die Personenliste darf maximal die doppelte Anzahl Personen beinhalten von der Zulassungszahl der Sitz-oder Liegeplätze.
Also, wenn das Boot für 6 Personen zugelassen ist, dürfen Sie maximal 12 Personen auf die Liste setzen.
Sollten Sie während des Urlaubs einen Freund im Camp auf eine Hafenrundfahrt mitnehmen, passiert bei der Kontrolle NICHTS.
Art. 8
Mitzuführen sind:
VIGNETTE
BEGLAUBIGTE PERSONENLISTE
NACHWEIS ÜBER DIE FAHRTAUGLICHKEIT FÜR DAS BOOT
BOOTSFÜHRERSCHEIN
VERSICHERUNGSNACHWEIS
EIGENTUMSNACHWEIS, ODER EINE NUTZUNGSVOLLMACHT
Die Vignette ist: 105 x 149 mm groß
Alle Wasserfahrzeuge, die noch eine gültige Anmeldung haben, können diese bis zum Ablauf nutzen.
Es hat sich eine lebhafte Diskussion über die Durchführbarkeit, den Sinn oder Unsinn der Crewliste usw. ergeben, die aber zu keinem Ergebnis führte.
Eine Pressekonferenz auf der "boot" sollte Klarheit bringen
Grüße
"Neptun"
Hi,
hier nun der Bericht von Jürgen Straßburger über die Pressekonferenz auf der "boot".
Quelle wiederum das boote-forum, Jürgen Straßburger
Hallo Freunde,
wir erlebten eine chaotische Pressekonferenz der Kroaten! Mit allen Nachgesprächen dauerte das Ganze knapp 4 Stunden und brachte in der Sache keine wirklich neuen Erkenntnisse.
Fakt ist:
Die neue Verordnung ist so, wie sie am Anfang dieses postings von mir in englischer Sprache eingestellt wurde, zur Zeit geltendes Recht.
Nachdem die Kroaten (einschließlich Staatsekretär + einer hohen Dame aus dem Ministerium, vermutlich die ”Erfinderin“ der neuen Verordnung) begriffen hatten, dass unsere Kritik an der Neuregelung kein Spaß ist und dass der durch die ”Besatzungsliste“ entstehende tiefe Einschnitt in die Verfügungsrechte des Bootseigners vermutlich nicht mit europäischem Recht in Einklang zu bringen sei, knickten die Kroaten ein: ”Die neue Verordnung ist nicht die Bibel“ hieß es plötzlich und man zeigte sich diskussionsbereit.
Das Ergebnis: In Hamburg wird am 10. Februar ein Gespräch zwischen ein paar wenigen Journalisten und Vertretern des zuständigen kroatischen Ministeriums stattfinden, mit dem Ziel, eventuell noch Änderungen an der VO anzubringen, die dann schon während der CBR in München verkündet und bis zum Saisonbeginn in eine Novelle der Verordnung eingebracht werden könnten.
Ich schreibe dies mit aller Vorsicht, weil zur Zeit nicht absehbar ist, wie weit die Änderungsbereitschaft der Kroaten geht.
Angesichts des grundlegenden Problems mit der ”Besatzungsliste“ sind weitere Details des Verordnung in Düsseldorf gar nicht mehr zur Sprache gekommen. Schon gar nicht die neue Chartergesetzgebung, die für Charterunternehmen aus Deutschland und Österreich wirtschaftlich ziemlich katastrophale Auswirkungen haben dürfte. Aber das ist ein anderes Thema.
Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger
So,
ich hoffe, dass ich nichts verfälscht habe (da bin ich mir eigentlich sicher) und dass sich die Autoren nicht auf den Schlips getreten fühlen.
Nehmt die Infos einfach so, wie sie sind,
ich nehme mal an, im Laufe der nächsten Monate hört man noch mehr und die Bestimmungen werden wohl der Wirklichkeit noch ein wenig angepasst werden, beispielsweise, wer da überhaupt eine Liste führen muss, ..... usw.
Bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird, schon garnicht in HR :ka5:
Einige von euch kennen ja das boote-forum des dk-Verlages und haben wohl mitgelesen.
Grüße aus dem verschneiten Hohenlohe
"Neptun"
Hallo zusammen,
sehe ich das jetzt richtig:
Ich habe die letzten Jahre in KRO noch nie einen Permit erworben weil ich
immer mit meinen 2,80m Schlauchboot mit 5 PS Motor dort war.
Und nun benötige ich einen Permit weil es länger als 2,50m ist? :blemblem:
Ich habe mein Schlaucherl privat gekauft und habe dazu keinerlei
Papiere außer eine Rechnung.
Boot-Versicherung habe ich auch keine gahabt, weil in meiner Privathaftplicht die "gelegentliche Nutzung führerscheinfreier Boote" mit eingeschlossen ist.
Also bin ich über meine PH versichert.
Was muß ich nun in KRO vorlegen um das Permit zu bekommen?
Wo kann ich in Medulin so ein Permit erwerben?
MfG Axel
Und nun benötige ich einen Permit weil es länger als 2,50m ist?
Die Vignette brauchen NICHT die Boote, die kürzer als 2,5m sind/
Hi,
yepp, da stehts,
Fürs Permit brauchst du eine deutsche Zulassung, eine Bestätigung, dass du eine Haftpflichtversicherung für das Boot hast und deinen Bootsführerschein, wobei das 5 PS-Boot ja führerscheinfrei ist.
Die Zulassung bekommst du problemlos und am einfachsten beim zuständigen WSA, weil am billigsten, international und unbefristet gültig. Aber auch beim DMYV oder beim ADAC gibts das, nennt sich dann "Internationaler Bootsschein", ist im Ausland nur 2 Jahre gültig und muss dann verlängert werden, was lästig ist und natürlich wieder Geld kostet.
Für die Zulassung musst du "glaubhaft machen", dass du der rechtmäßige Eigentümer bist (--> Rechnung, Kaufvertrag), dann brauchst du die technischen Daten, wobei du wohl nach einem Eigentümer suchen musst, der das gleiche Boot und die Papiere dazu hat. Vielleicht reichen auch die Daten auf dem Typenschild, ich würd da beim WSA einfach mal anfragen. Bisher habe ich mit diesen Leuten nur gute Erfahrungen gemacht.
Wenn deine Privathaftpflicht die Nutzung deines Bootes einschließt, dann frag mal bei denen nach, ob die dir nicht eine Versicherungsbestätigung für HR ausstellen. Andernfalls ... versichern, kostet nicht viel bei 5 PS
Das Permit bekommst du beim Hafenkapitän ... hingehen, Papiere vorlegen, bezahlen, fertig.
Grüße
"Neptun"
.... ist da nicht Würzburg zuständig?
Die sind OK, mit denen hatte ich auch zu tun
Hier (http://www.wsv.de/Wir_ueber_uns/Dienststellen/WSDen/WSD_Sued/index.html) der Link zu den Adressen und Telefonnummern.
Grüße aus dem verschneiten Hohenlohe
"Neptun"
Hallo Axel,
ein Boot mit 5 PS musst du in D-Land sowieso anmelden:
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der neuen Verordnung?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen
"Kleinstfahrzeuge" *) (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote),
....
Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung *),
Entnommen ausMerkblatt für Wassersportler (http://www.wsa-duisburg-meiderich.de/ha_a_22a.htm)
Hallo Axel
Wo kann ich in Medulin so ein Permit erwerben?
Vorm Ort Medulin sind 3 Stk. schlafende Polizisten,wenn du über den 3-ten gefahren bist ist gleich rechts eine Wechselstube da kannst du das Boot anmelden.Hast binen 2 Tage die Vinette,für die 2 Tage bekommst du einen Zettel wo drauf steht,dass das Boot angemeldet ist.Also sobald du anmelden warst kannst fahren mit dem Boot :seaman: :seaman:
lg Hansi
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes.
Hallo Dieter,
bedeutet das konkret (auch nach neuer kroatischer Regelung), dass ich meine 3,10m RIB mit 6PS-Honda-Motor zwar anmelden muß, ich aber kein Sportbootführerschein für Kroatien brauche ?
Hallo Axel,
ein Boot mit 5 PS musst du in D-Land sowieso anmelden:
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der neuen Verordnung?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen
"Kleinstfahrzeuge" *) (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote),
....
Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung *),
Entnommen ausMerkblatt für Wassersportler (http://www.wsa-duisburg-meiderich.de/ha_a_22a.htm)
Mußt aber folgendes dazusagen:
" *) Solche Fahrzeuge können freiwillig ein Kennzeichen führen, andernfalls müssen sie mit Namen und Anschrift des Eigentümers versehen sein. "
Steht auf den kleinen Booten diese Infos ? vermutlich nicht! Deshalb denke ich, ist es sowieso besser, das Motorboot einfach anzumelden und mit der Nummer zu versehen. Da gibts dann auch keine Probleme mit dem Permit.
Weiters sollten Österreicher daran denken, dass die Kennzeichnungspflicht (Zulassungspflicht) in Österreich für alle Motorboote mit Verbrennungsmotoren gilt !!!
Hallo Axel
Vorm Ort Medulin sind 3 Stk. schlafende Polizisten,wenn du über den 3-ten gefahren bist ist gleich rechts eine Wechselstube da kannst du das Boot anmelden.Hast binen 2 Tage die Vinette,für die 2 Tage bekommst du einen Zettel wo drauf steht,dass das Boot angemeldet ist.Also sobald du anmelden warst kannst fahren mit dem Boot...
lg Hansi
Hää was denn für "schlafenden Polizisten", :(
War zwar schon zwei mal in Medulin und bin auch bestimmt schonmal 10 mal von Pula nach Medulin gefahren aber nen Polizisten hab ich noch nie überfahren??!?!?
Ach ja, noch was fällt mir bei der ganzen Sache auf:
Es wird nirgendwo über die Führerscheinbestimmungen gesprochen, insbesondere über die Anerkennung ausländischer Führerscheine.
Wie gesagt, die Bestimmungen des Heimatlandes gelten ja nur dann, wenn diese von Kroatien anerkannt werden.
Meines Wissens gibt es aber noch keine Internationale Übereinkunft, weshalb es vom Gutdünken des Kapitanos abhängt, ob er das Permit ausstellt oder nicht.
Bekanntlich gibt es eh keine Probleme, aber dennoch, es gibt keine Garantie !
Hallo AxelB,
wenn Du den Hinweis von Hansi nicht vollziehen kannst, dann empfehle ich Dir dem Permit für das Befahren von kroatischen Gewässern bei dem Dir dort nächsten Hafenmeister zu beantragen, denn die sind in der Regel dafür zuständig.
Ferner würde ich Dir empfehlen von Deiner privaten Haftversicherung (falls sie das Bootsrisiko tatsächlich deckt) eine Extra-Bestätigung für das Befahren kroatischer Gewässer zusenden zu lassen, denn die mußt Du beim Hafenmeister bei der Beantragung des Permits mit den deutschen Bootszulassungspapieren mit vorlegen. Beim Befahren von kroatischen Gewässern und einer Kontrolle oder auch Schadenvorfall kann es je nach ermessen zur Bootsbeschlagnahme kommen, wenn das Boot nicht ordnungsmäßig den Permit hat, und beim Fehlen der ausdrücklichen Versicherungsbestätigung haftest Du mit Deinem persönlichen Vermögen.
Hallo Tom,
richtig, wenn Dein Motor die deutsche Führerescheinfreiheit erfüllt, siehe Liste unter http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie%20Sportbootmotoren/index.jsp, dann darfst Du auch inKroatien ohne Führerschein für Deinen Outboarder fahren.
Hallo Axel
Hää was denn für "schlafenden Polizisten",
das sind diese gelben Balken die auf der Strasse montiert sind, damit mann nicht zu schnell in den Ort reinfährt :captain: und keine echten Polizisten :captain: alles klar
lg Hansi
Hallo Axel,
ein Boot mit 5 PS musst du in D-Land sowieso anmelden:
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht nach der neuen Verordnung?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, ausgenommen
"Kleinstfahrzeuge" *) (nur mit Muskelkraft betriebene, Beiboote),
....
Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung *),
Entnommen ausMerkblatt für Wassersportler (http://www.wsa-duisburg-meiderich.de/ha_a_22a.htm)
Stimmt nicht,
bzw.
stimmt nur teilweise!
Wenn, dann bitte richtig zitieren, denn das, was du da schreibst und zitierst, gilt nur auf Binnenschifffahrtsstraßen!
Wer sein Schlauchi mit 5 PS hinten dran nur auf Seeschiffahrtsstraßen oder im Küstenbereich fährt, braucht keine Kennzeichnung!
Grüße
"Neptun"
Hi Leute!
@Berny
nirgendwo über die Führerscheinbestimmungen gesprochen, insbesondere über die Anerkennung ausländischer Führerscheine.
Wie gesagt, die Bestimmungen des Heimatlandes gelten ja nur dann, wenn diese von Kroatien anerkannt werden.
Meines Wissens gibt es aber noch keine Internationale Übereinkunft, weshalb es vom Gutdünken des Kapitanos abhängt, ob er das Permit ausstellt oder nicht.
Zur Richtigstellung sei hier folgendes gesagt:
Um ein Permit für sein Boot in Kroatien zu bekommen ist es nicht notwendig dass der Bootseigner einen gültigen Führerschein hat. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Also - Boot, Zulassung, Versicherung ist die eine Sache.
Führerschein -und damit das steuern eines Bootes auf dem kroatischen Wasser eine andere Sache. Berny versuche es dieses Jahr in HR das Permit ohne dem das du deinen Schein herzeigst zu bekommen. Du wirst sehen, daß du das Permit -wenn alle Bootspapiere stimmen - ohne Probleme ausgestellt wird.
LG
Mathias
...das sind diese gelben Balken die auf der Strasse montiert sind, damit mann nicht zu schnell in den Ort reinfährt...
:cognemur: ach so, jetzt ist alles klar!!
DANKE! :chapeau:
mfg Axel
Hi Leute!
@Berny
Zur Richtigstellung sei hier folgendes gesagt:
Um ein Permit für sein Boot in Kroatien zu bekommen ist es nicht notwendig dass der Bootseigner einen gültigen Führerschein hat. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Also - Boot, Zulassung, Versicherung ist die eine Sache.
Führerschein -und damit das steuern eines Bootes auf dem kroatischen Wasser eine andere Sache. Berny versuche es dieses Jahr in HR das Permit ohne dem das du deinen Schein herzeigst zu bekommen. Du wirst sehen, daß du das Permit -wenn alle Bootspapiere stimmen - ohne Probleme ausgestellt wird.
LG
Mathias
Hmmm, also da bin ich mir nicht so sicher, der hat sehr wohl den Führerschein genau angesehen.
Aber auch die Blaue Versicherungskarte (Versicherungsbestätigung für das Ausland) hat er genau angesehen.
Kann sein, dass du recht hast, aber wenn du dort unten im Urlaub bist, und du bekommst das Permit nicht, weil du den Führerschein nicht mithast, dann ärgerst dich auch :cognemur:
@ Berny!
Frag mal den Kosta und den STM - Martin - die wissen wovon ich spreche. Ich glaub es wir auch keiner bei der KFZ Zulassungsstelle den Autobesitzer fragen ob er einen Führerschein hat etc..... Ist doch Nonsens.
LG
Mathias
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